Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 09.02.2007 - L 13 AS 29/07 ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,113049
LSG Niedersachsen-Bremen, 09.02.2007 - L 13 AS 29/07 ER (https://dejure.org/2007,113049)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 09.02.2007 - L 13 AS 29/07 ER (https://dejure.org/2007,113049)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 09. Februar 2007 - L 13 AS 29/07 ER (https://dejure.org/2007,113049)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,113049) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.08.2007 - L 13 AS 26/07
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.02.2007 - L 13 AS 29/07
    Ob dies zu geschehen hat, bemisst sich nach einer Interessen- und Folgenabwägung, bei der das Interesse der in erster Instanz obsiegenden Bürgerin - hier der Antragstellerin - auf (vorläufige) Verpflichtung des Leistungsträgers - hier des Antragsgegners - , ihr bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung in der Hauptsache, längstens jedoch für die Dauer von sechs Monaten, Regelleistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) i. H. v. 214, 80 EUR im Monat zu gewähren, und das Interesse des Antragsgegners, von einer Vollstreckung des Beschlusses vom 11. Januar 2007 bis zum rechtskräftigen Abschluss des Beschwerdeverfahrens L 13 AS 26/07 ER - verschont zu bleiben, gegeneinander abzuwägen sind.

    Dann ist es dem Antragsgegner aber nach Auffassung des Senatsvorsitzenden zuzumuten - auch unter Berücksichtigung des öffentlichen Interesses an einer sparsamen und effektiven Verwendung öffentlicher Mittel - , in Bezug auf die von ihm aufgeworfenen Fragen eine Entscheidung des Senats in dem Beschwerdeverfahren L 13 AS 26/07 ER abzuwarten, zumal der Senat nach seiner Übung bemüht ist, die Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes in dem Bereich der Grundsicherung für Arbeitssuchende zeitnah zu entscheiden.

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.02.2007 - L 13 AS 29/07
    Weiter muss hier zu Gunsten der Antragstellerin insbesondere in die Abwägung eingestellt werden, dass Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch im Streit sind und dass diese Leistungen der Sicherstellung eines menschenwürdigen Lebens dienen sollen; denn der Staat ist zur Erbringung dieser Leistungen von Verfassungs wegen in Erfüllung des Gebots des Schutzes der Menschenwürde i. V. m. dem Sozialstaatsprinzip verpflichtet (BVerfG, 3. Kammer des Ersten Senats, Beschl. v. 12.5.2005 - 1 BvR 569/05 -, Breithaupt 2005, 803 = info also 2005, 166 = NVwZ 2005, 927(928)).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.01.2007 - L 13 AS 27/06

    Geltendmachung der individuellen Ansprüche eines Mitglieds der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.02.2007 - L 13 AS 29/07
    Allerdings trifft es zu, dass nach der Rechtsprechung des Senats (s. d. Beschl. v. 23.1.2007 - L 13 AS 27/06), das Einkommen und Vermögen eines Stiefelternteils, das mit einem unverheirateten, um Grundsicherungsleistung nachsuchenden Kind, welches mit dem Stiefelternteil in einer Bedarfsgemeinschaft lebt, nach § 9 Abs. 2 Satz 2 SGB II n. F. grundsätzlich leistungsmindernd anzurechnen sind.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.08.2007 - L 13 AS 26/07
    Der Antragsgegner, dessen Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung des Beschlusses des SG Oldenburg mit Beschluss vom 9. Februar 2007 abgelehnt worden ist (Az. L 13 AS 29/07 ER), vertritt die Ansicht, die Regelung des § 9 Abs. 2 Satz 2 SGB II in der Fassung ab dem 1. August 2006 sei auf die Antragsteller uneingeschränkt anzuwenden.

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte des vorliegenden Verfahrens sowie des Verfahrens L 13 AS 29/07 ER und die beigezogenen Verwaltungsakten des Antragsgegners ergänzend Bezug genommen.

  • SG Oldenburg, 28.03.2007 - S 48 AS 258/07
    Im Grundsatz ist diese Rechtsauffassung in der untergerichtlichen Rechtssprechung nunmehr wiederholt und überwiegend vertreten: So bereits im Beschluss des erkennenden Gerichts vom 11.01.2007 - S 44 AS 1265/06 ER - (im Rahmen einer Vollstreckungsschutzentscheidung bestätigt vom hiesigen LSG mit Beschluss vom 09.02.2007 - L 13 AS 29/07 ER-) wie in den Beschlüssen des SG Berlin vom 20.12.2006 - S 37 AS 11401/06 ER - und des SG Duisburg vom 07.03.2007 - S 17 AS 60/07 ER-.
  • SG Oldenburg, 27.03.2007 - S 48 AS 258/07
    Im Grundsatz ist diese Rechtsauffassung in der untergerichtlichen Rechtssprechung nunmehr wiederholt und überwiegend vertreten: So bereits im Beschluss des erkennenden Gerichts vom 11.01.2007 - S 44 AS 1265/06 ER - (im Rahmen einer Vollstreckungsschutzentscheidung bestätigt vom hiesigen LSG mit Beschluss vom 09.02.2007 - L 13 AS 29/07 ER -) wie in den Beschlüssen des SG Berlin vom 20.12.2006 - S 37 AS 11401/06 ER - und des SG Duisburg vom 07.03.2007 - S 17 AS 60/07 ER -.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.12.2011 - L 10 AS 1993/11
    Ob die in den genannten Entscheidungen angestellten Überlegungen auf den Fall einer Entschädigungsleistung aufgrund einer Teilnahme an einer Arzneimittelstudie nach § 40 Arzneimittelgesetz übertragbar sind (etwa auch im Hinblick auf die Absetzung eines Erwerbstätigenfreibetrages) oder ob die Leistung aufgrund der besonderen Situation einer klinischen Prüfung nicht anrechenbar ist (so SG Düsseldorf, Urteil vom 20. November 2007 - S 42 AS 60/07; zur Aufwandsentschädigung für Blutspenden auch SG Detmold, Urteil vom 31. März 2009 - S 13 AS 29/07), bedarf der weiteren Klärung im Klageverfahren.
  • SG Oldenburg, 01.03.2007 - S 44 AS 224/07
    Das Landessozial-gericht Niedersachsen-Bremen hat inzwischen jedoch entschieden, dass die Regelung des § 9 Abs. 2 Satz 2 SGB II keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet und sich im Rahmen der Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers bewegt, wenn er Anspruchs-voraussetzungen für die Ausgestaltung von staatlichen Transferleistungen bestimmt (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 23. Januar 2007 - L 13 AS 27/06 ER sowie Beschluss vom 9. Februar 2007 - L 13 AS 29/07 ER).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht